Erblasser

Nachlass

Der Nachlass ist das gesamte Vermögen, das der Erblasser hinterlässt. Dazu gehören nicht nur alle Aktiva, sondern auch Passiva. Der Erbe wird Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und haftet daher auch für die Nachlassverbindlichkeiten.

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Nachlassverbindlichkeiten

Der Erbe haftet für Nachlassverbindlichkeiten, § 1967 BGB. Nachlassverbindlichkeiten sind einerseits Schulden, die von dem Erblasser herrühren, aber auch Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Erbfall entstehen wie Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse, Beerdigungskosten u.a. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken.

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