Universalsukzession
Die Universalsukzession bedeutet Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB). Der Erbe tritt insgesamt in die Rechtsposition des Erblassers ein.
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Erblasser, Gesamtrechtsnachfolge, Universalsukzession