Widerruf eines Testaments
Der Erblasser kann gemäß § 2253 BGB ein Testament widerrufen. Der Widerruf hat in Form eines Testaments zu erfolgen, § 2254 BGB. Ein Widerruf kann auch dadurch erfolgen, dass das Testament vernichtet wird oder geändert wird oder ein zeitlich späteres Testament errichtet wird, das dem früheren Testament widerspricht. Ein notarielles Testament wird auch durch die …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Erblasser, gemeinschaftliches Testament, Gerichtsvollzieher, Widerruf, Widerruf eines Testaments, Widerrufserklärung