Erblasser

Berliner Testament

Das Berliner Testament ist ein sog. gemeinschaftliches Testament, das in den §§ 2265 ff BGB geregelt ist. das gemeinschaftliche Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden. Bei dem Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen Erben ein und einen Dritten (meistens die gemeinsamen Kinder) zu ihren Schlusserben. Beim Tod des Erstversterbenden wird der …

Weiterlesen >


Bestattungspflicht

Die Pflicht bzw. das Recht zur Totenfürsorge steht den nächsten Angehörigen zu. Die Bundesländer haben jeweils eigene Gesetze erlassen. In NRW regelt § 8 BestG NRW die Bestattungspflicht.

Weiterlesen >


Datumsangabe Testament

Nach § 2247 BGB soll der Erblasser im Testament den Zeitpunkt der Errichtung angeben. Die Datumsangabe ist demnach keine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung. Allerdings ist es für die spätere Klärung der erbrechtlichen Verhältnisse dringend anzuraten, das Datum anzugeben. Da ein zeitlich späteres Testament zur Unwirksamkeit eines früheren Testaments führen kann, muss jeweils klar sein, wann das Testament …

Weiterlesen >


Dauertestamentsvollstreckung

Der Erblasser kann eine sog. Abwicklungsvollstreckung anordnen, aber auch eine Verwaltungsvollstreckung. Bei der Verwaltungsvollstreckung soll der Testamentsvollstrecker den Nachlass für den Erben  verwalten, § 2209 BGB. Längstens kann eine Testamentsvollstreckung 30 Jahre lang dauern, § 2210 BGB.

Weiterlesen >


Dreißigster

Die Regelung findet sich in § 1969 BGB. Danach ist der Erbe verpflichtet, in den ersten 30 Tagen nach dem Tod an Familienangehörige, die mit dem Erblasser im Hausstand gelebt haben und von dem Erblasser Unterhalt erhalten haben, Unterhalt zu zahlen und ihnen die Nutzung der Wohnung und Haushaltsgegenstände zu gestatten. Der Erblasser kann in …

Weiterlesen >


Enterbung

Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung eine/mehrere Personen von der Erbfolge ausschließen. Nach § 1938 BGB ist in einer letztwilligen Verfügung auch als einziger Inhalt die Enterbung möglich, ohne also zugleich eine Erbeinsetzung zu bestimmen. Nach § 2303 BGB haben jedoch Abkömmlinge, Eltern und der Ehegatte im Falle der Enterbung grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch.

Weiterlesen >


Erbeinsetzung

Eine solche liegt vor, wenn der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung einen/mehrere Erben bestimmt. Eine Erbeinsetzung setzt nicht voraus, dass der Erblasser Jemanden wörtlich als „Erbe“ bezeichnet. Die Erbeinsetzung kann sich auch erst aus dem Gesamtzusammenhang des ganzen Testaments ergeben, also durch Auslegung des Testaments. Das Gesetzt enthält u.a. in §§ 2087 ff. BGB Auslegungsregelungen.

Weiterlesen >


Erbenfeststellungsklage

Oftmals besteht Streit, wer tatsächlich Erbe des Erblassers geworden ist. Das kann z.B. der Fall sein, wenn ein Testament angefochten wurde oder sonstige Zweifel an der Wirksamkeit eines Testaments bestehen. Eine Klärung der Frage, wer Erbe geworden ist, ist grundsätzlich auf zwei Arten möglich. Es kann beim Nachlassgericht ein Erbschein beantragt werden. Das Nachlassgericht muss …

Weiterlesen >


Erbenhaftung

Der Erbe haftet für Nachlassverbindlichkeiten. Er haftet auch für Kosten und Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Erbfall oder der Verwaltung des Nachlasses nach dem Todesfall entstehen. Der Erbe muss möglichst versuchen, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken und eine Haftung seines Privatvermögens zu vermeiden. Wesentliche Instrumente zur Haftungsbeschränkung auf den Nachlass sind die …

Weiterlesen >


Erbfolge, gesetzliche

Es werden verschiedene Ordnungen von Erben durch das Gesetz unterschieden. Erben der ersten Ordnung sind nach § 1924 BGB die Abkömmlinge (Kinder, auch adoptierte Kinder). Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern und deren Abkömmlinge (§ 1925 BGB), also Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten etc.). Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern und deren Abkömmlinge (§1926 BGB), …

Weiterlesen >