Datumsangabe Testament
Nach § 2247 BGB soll der Erblasser im Testament den Zeitpunkt der Errichtung angeben. Die Datumsangabe ist demnach keine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung. Allerdings ist es für die spätere Klärung der erbrechtlichen Verhältnisse dringend anzuraten, das Datum anzugeben. Da ein zeitlich späteres Testament zur Unwirksamkeit eines früheren Testaments führen kann, muss jeweils klar sein, wann das Testament …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Erblasser, Erbrecht, Erbschaft, Testament