Befreiter Vorerbe
Der Vorerbe unterliegt grundsätzlich gesetzlichen Beschränkungen, so dass er anders als ein „Vollerbe“ nicht ungehindert über den Nachlass verfügen darf. Insbesondere gibt es Beschränkungen in Bezug auf Grundstücksgeschäfte und Schenkungen. Der Erblasser kann im Testament den Vorerben jedoch weitgehend von den gesetzlichen Beschränkungen befreien, § 2136 BGB. Eine Befreiung von dem Verbot, Erbschaftsgegenstände zu verschenken, …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Erblasser, Erbschaftsgegenstände, Nachlass, Schenkungen, Vollerbe, Vorerbe