Capital Gains Tax
Der Begriff stammt u.a. aus dem Bereich der Erbschaftssteuer. In manchen Ländern, z.B. Kanada, wird diese Steuer im Todesfall erhoben auf den Wertzuwachs eines Vermögens. § 21 ErbStG sieht vor, dass in bestimmten Fällen eine ausländische Steuer, die wegen eines Todesfalls auf Vermögen im Ausland erhoben wird, auf die deutsche Erbschaftssteuer angerechnet wird. Dabei muss …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Ausland, Erbschaftssteuer, Steuer