Ausgleichung
Die Ausgleichung ist in §§ 2050 ff. BGB geregelt und betrifft nur Abkömmlinge, nicht Ehegatten. Die Ausgleichungspflicht besteht nur, wenn die Abkömmlinge aufgrund gesetzlicher Erbfolge erben, oder gemäß § 2052 BGB, wenn sie durch letztwillige Verfügung zu Erben eingesetzt sind und ihre Erbquoten in demselben Verhältnis stehen wie bei gesetzlicher Erbfolge. Auszugleichen sind sog. Ausstattungen. …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Ausgleichungspflicht, Erblasser, Existenzsicherung, Lebensunterhalt, Schenkung, Zuschüsse, Zuwendungen