Testamentseröffnung
Die Eröffnung einer letztwilligen Verfügung wird durch das Nachlassgericht vorgenommen. Eröffnet werden in amtlicher Verwahrung befindliche letztwillige Verfügungen und auch privatschriftliche Testamente, die sich in privatem Besitz befinden. Werden solche aufgefunden, müssen sie im Todesfall beim Nachlassgericht zur Eröffnung eingereicht werden. Über die Eröffnung verfasst das Gericht ein Protokoll. Das Gericht übersendet die letztwillige Verfügung …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Ausschlagung, Erbschaft, Gericht, Nachlassgericht, Protokoll, Testament, Testamentseröffnung