Gutachterkosten
Gutachterkosten fallen oft an zur Bewertung von Immobilien, die vererbt wurden. Muss der Erbe auf Verlangen eines Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2314 BGB ein Gutachten einholen, fallen die Kosten dem Nachlass zur Last und mindern damit auch den Nachlass .
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Gutachterkosten, Nachlass, Pflichtteilsberechtigte