Heimgesetz
Nach § 14 Heimgesetz, § 134 BGB sind letztwillige Verfügungen zu Gunsten des Trägers eines Heims oder zu Gunsten der Beschäftigten eines Heims unwirksam.
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Heim, Heimgesetz