Oder-Konto
Ein Oder-Konto ist ein gemeinsames Konto (z.B. Ehegattenkonto), bei dem jeder Kontoinhaber einzeln über das Konto verfügen kann. Der Gegensatz ist das Und-Konto, bei dem nur beide Kontoinhaber gemeinsam über das Konto verfügen können. Gebräuchlich ist in der Praxis das Oder-Konto. Stirbt ein Mitkontoinhaber, fällten dessen hälftiger Anteil an dem Kontoguthaben in den Nachlass. Die …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): bank, Konto, Kontoguthaben, Kontoinhaber, Nachlass, Oder-Konto, Und-Konto