Lebensgemeinschaft

Erbvertrag

Der Erbvertrag ist eine Form der letztwilligen Verfügung, § 2274 BGB. Er muss notariell beurkundet sein. Anders als das gemeinschaftliche Testament (§ 2265 BGB), das nur von Ehegatten errichtet werden kann, kommen bei einem Erbvertrag auch andere Personen als Vertragsschließende in Betracht. Ein Erbvertrag kann daher auch z.B. zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschlossen werden. …

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