minderjährige

Testamentsvollstreckung

Der Erblasser kann in einer letztwilligen Verfügung Testamentsvollstreckung anordnen. In der Praxis kommt dies häufig vor, wenn minderjährige Kinder zu Erben eingesetzt werden. Der Testamentsvollstrecker verwaltet dann für den minderjährigen Erben den Nachlass. Das Gesetz sieht die Abwicklungsvollstreckung und die Verwaltungsvollstreckung vor. Bei der Abwicklungsvollstreckung hat der Testamentsvollstrecker die Aufgabe, Nachlassverbindlichkeiten zu begleichen und für …

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Testierfähigkeit

Gemäß § 2229 BGB kann ein Testament nur derjenige errichten, der testierfähig ist. Die Testierfähigkeit entspricht der Geschäftsfähigkeit. Wer krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, die Bedeutung und Tragweite von Willenserklärungen zu übersehen, ist nicht testierfähig. Wer sich auf die Unwirksamkeit eines Testaments mit der Begründung, der Erblasser sei nicht testierfähig gewesen, beruft trägt dafür …

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