Die Abschichtung ist eine Form der Miterbenauseinandersetzung, die im Gesetzt nicht ausdrücklich geregelt ist, von der Rechtsprechung jedoch anerkannt ist. Es handelt sich um eine Vereinbarung unter den Miterben, dass ein Miterbe gegen Zahlung einer Abfindung aus der Miterbengemeinschaft ausscheidet. Der Erbteil des ausscheidenden Miterben wächst den noch übrig gebliebenen Miterben an. Der Abschichtungsvertrag ist …
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Der Alleinerbe ist der Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Er erbt das Vermögen, aber auch die Schulden des Erblassers. Gibt es mehrere Erben, so werden diese als Miterben bezeichnet. 5 / 5 ( 1 vote )
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Die Anwachsung ist u.a. in § 2094 BGB geregelt. Wenn in einer letztwilligen Verfügung mehrere Erben eingesetzt sind, und einer der Miterben nicht Erbe wird, z.B. durch Vorversterben oder Ausschlagung der Erbschaft, dann wächst der Erbteil des weggefallenen Miterben den übrigen Miterben an, deren Erbteil sich dadurch erhöht. 5 / 5 ( 1 vote )
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Gesetzlich ist die Miterbengemeinschaft auf Auseinandersetzung ausgerichtet, § 2042 BGB. Dies bedeutet, dass die Nachlassverbindlichkeiten beglichen werden müssen. Ein sich ergebender Überschuss ist unter den Miterben gemäß Erbquote zu verteilen. Mit der Verteilung des Nachlasses ist die Miterbengemeinschaft auseinandergesetzt. Befinden sich Grundstücke im Nachlass, ist oftmals im Vorfeld die Teilungsversteigerung durch das zuständige Gericht erforderlich, …
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