Miterben

Beerdigungskosten

Diese hat gemäß § 1968 BGB der Erbe zu tragen. Handelt es sich um Miterben, tragen die Miterben die Beerdigungskosten anteilig in Höhe ihrer Erbquote.

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Berliner Testament

Das Berliner Testament ist ein sog. gemeinschaftliches Testament, das in den §§ 2265 ff BGB geregelt ist. das gemeinschaftliche Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden. Bei dem Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen Erben ein und einen Dritten (meistens die gemeinsamen Kinder) zu ihren Schlusserben. Beim Tod des Erstversterbenden wird der …

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