Miterben

Erbenhaftung

Der Erbe haftet für Nachlassverbindlichkeiten. Er haftet auch für Kosten und Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Erbfall oder der Verwaltung des Nachlasses nach dem Todesfall entstehen. Der Erbe muss möglichst versuchen, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken und eine Haftung seines Privatvermögens zu vermeiden. Wesentliche Instrumente zur Haftungsbeschränkung auf den Nachlass sind die …

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