Miterbengemeinschaft

Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft

Gesetzlich ist die Miterbengemeinschaft auf Auseinandersetzung ausgerichtet, § 2042 BGB. Dies bedeutet, dass die Nachlassverbindlichkeiten beglichen werden müssen. Ein sich ergebender Überschuss ist unter den Miterben gemäß Erbquote zu verteilen. Mit der Verteilung des Nachlasses ist die Miterbengemeinschaft auseinandergesetzt. Befinden sich Grundstücke im Nachlass, ist oftmals im Vorfeld die Teilungsversteigerung durch das zuständige Gericht erforderlich, …

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Erbauseinandersetzung

Sind mehrere Erben geworden, so bilden diese eine Miterbengemeinschaft. Diese soll auseinandergesetzt werden, d.h. die Nachlassverbindlichkeiten müssen beglichen werden und der verbleibende Rest des Nachlasses ist unter den Miterben aufzuteilen, §§ 2242 ff. BGB. Befindet sich eine Immobilie im Nachlass, kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden, wenn die Miterben sich nicht auf einen Verkauf der Immobilie …

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Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn der Erblasser von mehreren Miterben gemeinschaftlich beerbt wird. Der Nachlass steht allen Miterben gemeinschaftlich zu. Die Erbengemeinschaft ist eine sog. Gesamthandsgemeinschaft. Der einzelne Miterbe hat daher keinen selbständigen Anteil an einem einzelnen Nachlassgegenstand. Alle Nachlassgegenstände stehen den Miterben gemeinschaftlich zu. Daher sind Verfügungen über Nachlassgegenstände, z.B. die Veräußerung einer Sache, nur …

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Erbteilungsverbot

Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung die Auseinandersetzung des Nachlasses bzw. die Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft ausschließen, § 2044 BGB. Der Ausschluss kann längstens für 30 Jahre durch den Erblasser festgelegt werden.

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Höferecht

Das Höferecht gilt bei der Vererbung von Landwirtschafts- und Forstbetrieben. Die Vererbung vollzieht sich als Sondererbfolge nach speziellen Regelungen. U.a. gibt es die Höfeordnung. Die Ausgestaltung der Vererbung von Höfen ist abhängig von dem jeweiligen Bundesländern und den dort geltenden Landesgesetzen. Typischerweise wird ein Hof nur an den sog. Anerben vererbt, also eine bestimmte Person, …

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Miterbe

Ist nicht nur eine einzelne Person Erbe, sondern mehrere Personen, dann sind diese sog. Miterben. Das Gesetz sieht in den §§ 2032 ff BGB verschiedene Regelungen vor für die Miterbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung.

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Nachlassforderungen

Dabei handelt es sich um Forderungen, die der Erbe oder die Erben gegen einen Dritten haben. Bei der Miterbengemeinschaft kann nur Leistung an den Nachlass, also an die Miterbengemeinschaft verlangt werden. Allerdings müssen nicht alle Miterben gemeinsam die Forderung geltend machen, sondern nach §§ 2039, 2040 BGB kann auch nur ein Miterbe die Forderung geltend …

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Pflegeleistungen, Ausgleich im Erbfall

Gemäß § 2057 a BGB sind im Falle der gesetzlichen Erbfolge Pflegeleistungen eines Abkömmlings unter den Abkömmlingen bei der Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft auszugleichen. Die Ausgleichspflicht gilt nur für Abkömmlinge, nicht für andere erbberechtigte Personen, die den Erblasser gepflegt haben, also z.B. nicht für die Ehefrau, die den Erblasser gepflegt hat. Der Abkömmling, der den Erblasser …

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Rechnungslegung

Ansprüche auf Rechnungslegung sind im Gesetz an verschiedenen Stellen geregelt. Praxisrelevant ist insbesondere der Anspruch gegen den Testamentsvollstrecker, § 2218 BGB. Bei einer länger dauernden Verwaltungsvollstreckung kann der Erbe jährlich die Rechnungslegung verlangen. Ein Anspruch auf Rechnungslegung kann sich auch aus § 666 BGB gegen einen Miterben ergeben, der die Verwaltung des Nachlasses innerhalb der …

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Teilauseinandersetzung

Bei einer Miterbengemeinschaft muss grundsätzlich der gesamte Nachlass auseinander gesetzt, d.h. verteilt werden. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine nur teilweise Aufteilung des Nachlasses. Zulässig ist eine Teilauseinandersetzung jedoch, wenn alle Miterben zustimmen. Z.B. können die Miterben einvernehmlich ein Nachlassgrundstück veräußern und den Erlös teilen, während der übrige Nachlass noch nicht aufgeteilt wird.

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