Miterbengemeinschaft

Erbauseinandersetzung

Sind mehrere Erben geworden, so bilden diese eine Miterbengemeinschaft. Diese soll auseinandergesetzt werden, d.h. die Nachlassverbindlichkeiten müssen beglichen werden und der verbleibende Rest des Nachlasses ist unter den Miterben aufzuteilen, §§ 2242 ff. BGB. Befindet sich eine Immobilie im Nachlass, kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden, wenn die Miterben sich nicht auf einen Verkauf der Immobilie …

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Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn der Erblasser von mehreren Miterben gemeinschaftlich beerbt wird. Der Nachlass steht allen Miterben gemeinschaftlich zu. Die Erbengemeinschaft ist eine sog. Gesamthandsgemeinschaft. Der einzelne Miterbe hat daher keinen selbständigen Anteil an einem einzelnen Nachlassgegenstand. Alle Nachlassgegenstände stehen den Miterben gemeinschaftlich zu. Daher sind Verfügungen über Nachlassgegenstände, z.B. die Veräußerung einer Sache, nur …

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Erbteilungsverbot

Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung die Auseinandersetzung des Nachlasses bzw. die Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft ausschließen, § 2044 BGB. Der Ausschluss kann längstens für 30 Jahre durch den Erblasser festgelegt werden.

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