Miterbengemeinschaft

Nachlassforderungen

Dabei handelt es sich um Forderungen, die der Erbe oder die Erben gegen einen Dritten haben. Bei der Miterbengemeinschaft kann nur Leistung an den Nachlass, also an die Miterbengemeinschaft verlangt werden. Allerdings müssen nicht alle Miterben gemeinsam die Forderung geltend machen, sondern nach §§ 2039, 2040 BGB kann auch nur ein Miterbe die Forderung geltend …

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