Miterbengemeinschaft

Teilauseinandersetzung

Bei einer Miterbengemeinschaft muss grundsätzlich der gesamte Nachlass auseinander gesetzt, d.h. verteilt werden. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine nur teilweise Aufteilung des Nachlasses. Zulässig ist eine Teilauseinandersetzung jedoch, wenn alle Miterben zustimmen. Z.B. können die Miterben einvernehmlich ein Nachlassgrundstück veräußern und den Erlös teilen, während der übrige Nachlass noch nicht aufgeteilt wird.

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