Nachlassgericht

Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Das Nachlassgericht ist insbesondere zuständig für die Verwahrung von Testamenten, die Eröffnung von letztwilligen Verfügungen, Ermittlung gesetzlicher Erben, Erteilung von Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis, die Einziehung unrichtiger Erbscheine und Entlassung eines Testamentsvollstreckers. Das Nachlassgericht ist auch zuständig für die Entgegennahme bestimmter Erklärungen wie die Anfechtungserklärung bei Anfechtung einer letztwilligen …

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Nachlasspflegschaft

Eine Nachlasspflegschaft kann durch das Nachlassgericht angeordnet werden, wenn eine Sicherung des Nachlasses erforderlich ist, § 1960 BGB. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Erbe noch unbekannt ist. Der von dem Gericht bestellte Nachlasspfleger hat die Aufgabe, den Nachlass gegen Gefahren zu sichern und zu verwalten. Eine besondere Form der Nachlasspflegschaft ist die …

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