Testamentsregister, Zentrales
Seit 2012 gibt es das Zentrale Testamentsregister in Berlin. Es wird von der Bundesnotarkammer geführt. In dem Register werden alle notariellen Testamente und Erbverträge registriert. Auch andere Notarurkunden können dort registriert werden. Im Todesfall erfolgt eine Benachrichtigung an das örtlich zuständige Nachlassgericht, das für die Eröffnung der letztwilligen Verfügung zuständig ist.
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Bundesnotarkammer, Nachlassgericht, Register, Testamentsregister, Todesfall