Der Jahreswert spielt eine Rolle bei der Kapitalisierung von lebenslangen Nutzungsrechten, z.B. bei einem lebenslangen Wohnungsrecht oder Nießbrauchsrecht an einer Immobilie. Auszugehen ist von dem Jahreswert des Nutzungsrechts, das maßgeblich von der Miete, die für die Räumlichkeiten erzielt werden könnte, und den mit dem Nutzungsrecht zusammenhängenden Bewirtschaftungskosten. Der Jahreswert wird dann mit einem bestimmten Faktor …
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Das Niederstwertprinzip ist in § 2325 Abs. 2 BGB geregelt und betrifft den Pflichtteilsergänzungsanspruch, der wegen lebzeitiger Schenkungen des Erblassers bestehen kann. Die Regelung des Niederstwertprinzips besagt, dass eine unverbrauchbare Sache (z.B. Immobilie) mit dem niedrigsten Wert anzusetzen ist. Zu vergleichen sind dabei zwei Stichtage: Der Tag des Erbfalls und der Zeitpunkt der Schenkung. Der …
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Der Nießbrauch ist in den §§ 1030 ff BGB geregelt. Der Nießbrauch ist an Sachen möglich, aber auch an Rechten. In der Praxis ist das Nießbrauchsrecht häufig anzutreffen in Übertragungsverträgen bezüglich einer Immobilie in vorweggenommener Erbfolge. Wird eine Immobilie an ein Kind übertragen, behalten sich die Eltern häufig ein Nießbrauchsrecht vor. Dieses ist die Befugnis …
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Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) besteht, wenn der Erblasser innerhalb von 10 Jahren vor seinem Tod Vermögen verschenkt hat. Der Pflichtteilsberechtigte kann wegen des verschenkten Vermögens die Ergänzung seines Pflichtteils verlangen. Eine Ausnahme für die 10-Jahres-Frist gilt nach § 2325 Abs. 3 BGB für Schenkungen an den Ehegatten. Diese sind ohne zeitliche Grenze zur Pflichtteilsergänzung …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Abschmelzung, Ehegatten, Nießbrauchsrecht, Pflichtteilsberechtigte, Pflichtteilsergänzung, Rechtsprechung, Schenkung, Tod, Wohnungsrecht
Unter dem Begriff „vorweggenommene Erbfolge“ werden lebzeitige Übertragungen von Vermögen erfasst an Personen, die später einmal Erben sein würden. Praxisrelevant ist insbesondere die Immobilienübertragung von Eltern auf ein Kind. Es handelt sich um Schenkungen oder sog. gemischte Schenkungen (siehe Buchstabe G). Bei der gemischten Schenkung erbringt der Beschenkte eine Gegenleistung. Bei der Immobilienübertragung kommen als …
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