Pflichtteilsstrafklausel

Jastrowsche Klausel

Diese Klausel stellt eine sog. Pflichtteilsstrafklausel dar und soll verhindern, dass ein Kind, sobald der erste Elternteil verstorben ist, von dem überlebenden Elternteil den Pflichtteil fordert. Bei der Jastrowschen Klausel wird im gemeinschaftlichen Testament angeordnet, dass das Kind, das von dem überlebenden Ehegatten den Pflichtteil fordert, auch nach dem Tod des überlebenden Ehegatten nur den …

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Pflichtteilsstrafklausel

Solche Klauseln kommen in unterschiedlichen Varianten vor. Bekannt ist die Jastrow´sche Klausel (siehe unter Buchstabe J). Solche Strafklauseln werden häufig in einem sog. Berliner Testament (siehe unter Buchstabe B) verwendet. Damit soll verhindert werden, dass ein Kind nach dem Tod eines Elternteils von dem überlebenden Elternteil den Pflichtteil fordert.

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