Jastrowsche Klausel
Diese Klausel stellt eine sog. Pflichtteilsstrafklausel dar und soll verhindern, dass ein Kind, sobald der erste Elternteil verstorben ist, von dem überlebenden Elternteil den Pflichtteil fordert. Bei der Jastrowschen Klausel wird im gemeinschaftlichen Testament angeordnet, dass das Kind, das von dem überlebenden Ehegatten den Pflichtteil fordert, auch nach dem Tod des überlebenden Ehegatten nur den …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): gemeinschaftliches Testament, Jastrowsche Klausel, Nachlass, Pflichtteilsstrafklausel