Pflichtteilsstrafklausel

Pflichtteilsstrafklausel

Solche Klauseln kommen in unterschiedlichen Varianten vor. Bekannt ist die Jastrow´sche Klausel (siehe unter Buchstabe J). Solche Strafklauseln werden häufig in einem sog. Berliner Testament (siehe unter Buchstabe B) verwendet. Damit soll verhindert werden, dass ein Kind nach dem Tod eines Elternteils von dem überlebenden Elternteil den Pflichtteil fordert.

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