Vorweggenommene Erbfolge
Unter dem Begriff „vorweggenommene Erbfolge“ werden lebzeitige Übertragungen von Vermögen erfasst an Personen, die später einmal Erben sein würden. Praxisrelevant ist insbesondere die Immobilienübertragung von Eltern auf ein Kind. Es handelt sich um Schenkungen oder sog. gemischte Schenkungen (siehe Buchstabe G). Bei der gemischten Schenkung erbringt der Beschenkte eine Gegenleistung. Bei der Immobilienübertragung kommen als …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Belastungverbot, Nießbrauchsrecht, Pflegeverpflichtung, Rückforderung, Rückforderungsrechte, Vorweggenommene Erbfolge