Schenkungssteuer
Die Schenkungssteuer ist wie die Erbschaftsteuer im ErbStG geregelt. Welche Erwerbsvorgänge unter Lebenden als „Schenkung“ gelten, regelt § 7 ErbStG. Freibeträge und Steuerklassen entsprechen denjenigen bei der Besteuerung der Erwerbe von Todes wegen.
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Schenkung, Schenkungssteuer