Schenkungssteuer

Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer ist wie die Erbschaftsteuer im ErbStG geregelt. Welche Erwerbsvorgänge unter Lebenden als „Schenkung“ gelten, regelt § 7 ErbStG. Freibeträge und Steuerklassen entsprechen denjenigen bei der Besteuerung der Erwerbe von Todes wegen.

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