Versorgungsfreibetrag
Gemäß § 17 ErbstG werden besondere Freibeträge gewährt für Versorgungsbezüge, die mit dem Todesfall für den Ehegatten und Kinder bis 27 Jahre anfallen, z.B. für eine Lebensversicherung. Der Freibetrag beträgt für den Ehegatten EUR 256.000,00 und ist für die Kinder je nach Alter gestaffelt und liegt zwischen EUR 10.300,00 und EUR 52.000,00. Der Freibetrag gilt …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Freibetrag, Freibeträge, Steuerfreibetrag, Versorgungsfreibetrag