Steuerklassen
Erben und Beschenkte werden nach dem ErbStG in drei Steuerklassen eingeteilt (§ 15 ErbStG): Steuerklasse I: der Ehegatte, die Kinder (eheliche, nichteheliche, adoptierte) und Stiefkinder, die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder, die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen; Steuerklasse II: die Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Erben, Schenkung, Steuerklassen