Teilungsversteigerung
Miterben können einvernehmlich eine Immobilie veräußern. Oft kommt es jedoch vor, dass keine Einigkeit erzielt werden kann. Jeder einzelne Miterbe hat dann die Möglichkeit, beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung zu beantragen.
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Immobilie, Miterbe, Teilungsversteigerung