Testament

Aufbewahrung Testament

Die Aufbewahrung eines Testaments zu Hause ist unsicher, da es nach dem Tod durch andere Personen vernichtet werden könnte. Notarielle Testamente werden immer amtlich verwahrt. Aber es können auch privatschriftliche Testamente beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung gegeben werden. Im Todesfall werden diese dann durch das Nachlassgericht eröffnet. 5 / 5 ( 1 vote )

Weiterlesen >


Auflage

Gemäß § 1940 BGB kann der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung einen Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer bestimmten Leistung verpflichten.  In Testamenten kommen häufig Auflagen vor, die die Grabpflege betreffen.

Weiterlesen >


Auslegung des Testaments

Häufig müssen unklare Regelungen in einer letztwilligen Verfügung ausgelegt werden. § 2084 BGB enthält den Grundsatz, dass Testamente wohlwollend so auszuglegen sind, dass ihnen möglichst Geltung verschafft wird. Die Auslegung orientiert sich an den im Testament enthaltenen Regelungen. Bei Unklarheiten ist der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und in diesem Sinne die letztwillige Verfügung …

Weiterlesen >