Testamentsvollstrecker

Bestandsverzeichnis Nachlass

In verschiedenen Bereichen erwähnt das Gesetz das Bestandsverzeichnis über den Nachlass. Der Pflichtteilsberechtigte kann gemäß § 2314 BGB von dem Erben die Vorlage eines Bestandsverzeichnisses verlangen. Neben einem privatschriftlichen Bestandsverzeichnis kann er auch ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen. Nach §§ 1993 ff. BGB kann die Nichtvorlage eines Nachlassverzeichnisses beim Nachlassgericht, zu dessen Vorlage das Nachlassgericht aufgefordert …

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Möhring´sche Tabelle

Es handelt sich um eine Vergütungstabelle bezüglich der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker. Der Testamentsvollstrecker erhält für seine Tätigkeit grundsätzlich eine Vergütung. Diese kann durch den Erblasser festgelegt werden. Anderenfalls wird auf verschiedene Tabellen zurückgegriffen, um die Vergütung zu ermitteln. Neben der Möhring`schen Tabelle gibt es u.a. noch die Rheinische Tabelle, die Neue Rheinische Tabelle, die Eckelskemper`sche …

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Mündelsichere Anlage

Die mündelsichere Geldanlage findet sich in § 1806 BGB und betrifft den Vormund. Im Erbrecht ist der Nachlasspfleger (§ 1960 BGB) zur mündelsicheren Anlage verpflichtet, da er den Nachlass zu sichern hat. Dagegen ist ein Testamentsvollstrecker nicht zu einer mündelsicheren Anlage verpflichtet, sondern kann auch andere Anlageformen wählen, sofern sich diese im Rahmen einer ordnungsgemäßen …

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Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Das Nachlassgericht ist insbesondere zuständig für die Verwahrung von Testamenten, die Eröffnung von letztwilligen Verfügungen, Ermittlung gesetzlicher Erben, Erteilung von Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis, die Einziehung unrichtiger Erbscheine und Entlassung eines Testamentsvollstreckers. Das Nachlassgericht ist auch zuständig für die Entgegennahme bestimmter Erklärungen wie die Anfechtungserklärung bei Anfechtung einer letztwilligen …

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Pflichtteilsbeschränkung

Die Pflichtteilsbeschränkung ist in § 2338 BGB geregelt.  Die Beschränkung dient dem Schutz des Nachlassvermögens, wenn ein Abkömmling „verschwenderisch“ ist oder überschuldet ist. Insbesondere kann der Erblasser anordnen, dass ein Testamentsvollstrecker das aus dem Nachlass Zugewendete verwalten soll. Dem Abkömmling stehen dann nur die aus dem verwalteten Vermögen erzielten Erträge zu.

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Rechnungslegung

Ansprüche auf Rechnungslegung sind im Gesetz an verschiedenen Stellen geregelt. Praxisrelevant ist insbesondere der Anspruch gegen den Testamentsvollstrecker, § 2218 BGB. Bei einer länger dauernden Verwaltungsvollstreckung kann der Erbe jährlich die Rechnungslegung verlangen. Ein Anspruch auf Rechnungslegung kann sich auch aus § 666 BGB gegen einen Miterben ergeben, der die Verwaltung des Nachlasses innerhalb der …

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Vergütung des Testamentsvollstreckers

Gesetzlich steht dem Testamentsvollstrecker eine angemessene Vergütung zu. Hat der Erblasser die Vergütung nicht festgelegt, wird zur Bestimmung der angemessenen Vergütung auf Vergütungstabellen zurückgegriffen. In der Praxis gibt es verschiedene Tabellen (vgl. unter Buchstabe M „Möhring`sche Tabelle). Je nach Tabelle ergeben sich unterschiedliche hohe Vergütungen. Der Erblasser sollte immer bereits in der Verfügung von Todes …

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