Testamentsvollstreckung

Behindertentestament

Mit dem sog. Behindertentestament wird das Ziel verfolgt, den Behinderten in gewissen Maße an dem Nachlass zu beteiligen, aber weitergehend den Zugriff öffentlicher Stellen, die dem Behinderten Sozialleistungen zur Deckung des Lebensbedarfs leisten, auf den Nachlass zu verhindern. Oftmals wird der Behinderte nur zum Vorerben eingesetzt und Testamentsvollstreckung angeordnet.

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Dauertestamentsvollstreckung

Der Erblasser kann eine sog. Abwicklungsvollstreckung anordnen, aber auch eine Verwaltungsvollstreckung. Bei der Verwaltungsvollstreckung soll der Testamentsvollstrecker den Nachlass für den Erben  verwalten, § 2209 BGB. Längstens kann eine Testamentsvollstreckung 30 Jahre lang dauern, § 2210 BGB.

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Testamentsvollstreckung

Der Erblasser kann in einer letztwilligen Verfügung Testamentsvollstreckung anordnen. In der Praxis kommt dies häufig vor, wenn minderjährige Kinder zu Erben eingesetzt werden. Der Testamentsvollstrecker verwaltet dann für den minderjährigen Erben den Nachlass. Das Gesetz sieht die Abwicklungsvollstreckung und die Verwaltungsvollstreckung vor. Bei der Abwicklungsvollstreckung hat der Testamentsvollstrecker die Aufgabe, Nachlassverbindlichkeiten zu begleichen und für …

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