Testierwille

Testierwille

Ein wirksames Testament liegt nur vor, wenn der Verfasser bei der Errichtung des Testaments Testierwillen hatte. Er muss die Vorstellung und das Bewusstsein gehabt haben, eine letztwillige Verfügung zu errichten. Schreibt der Erblasser z.B. an Jemanden einen Brief und sind darin Ausführungen enthalten, die seinen Tod betreffen, so fehlt der Testierwillen, denn der Erblasser wollte …

Weiterlesen >