Patientenverfügung
Eine Regelung findet sich in § 1901 a BGB. Die Patientenverfügung ist eine Anweisung an die behandelnden Ärzte, welche Behandlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, darüber eine Entscheidung zu treffen, z.B. weil man aufgrund eines Unfalls im Koma liegt oder aufgrund des geistigen Zustands keine Entscheidungen …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Arzt, Ärzte, Patientenverfügung, Unfall