Auslegung des Testaments
Häufig müssen unklare Regelungen in einer letztwilligen Verfügung ausgelegt werden. § 2084 BGB enthält den Grundsatz, dass Testamente wohlwollend so auszuglegen sind, dass ihnen möglichst Geltung verschafft wird. Die Auslegung orientiert sich an den im Testament enthaltenen Regelungen. Bei Unklarheiten ist der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und in diesem Sinne die letztwillige Verfügung …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Andeutungstheorie, Erblasser, Testament, Unklarheiten, Wille