Möhring´sche Tabelle
Es handelt sich um eine Vergütungstabelle bezüglich der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker. Der Testamentsvollstrecker erhält für seine Tätigkeit grundsätzlich eine Vergütung. Diese kann durch den Erblasser festgelegt werden. Anderenfalls wird auf verschiedene Tabellen zurückgegriffen, um die Vergütung zu ermitteln. Neben der Möhring`schen Tabelle gibt es u.a. noch die Rheinische Tabelle, die Neue Rheinische Tabelle, die Eckelskemper`sche …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Berliner Praxis, die Neue Rheinische Tabelle, Eckelskemper`sche Tabelle, Möhring´sche Tabelle, Rheinische Tabelle, Tabelle von Tschischgale., Testamentsvollstrecker, Vergütung, Vergütungstabelle