Wiederverheiratungsklausel
Eine solche Klausel kann in einem gemeinschaftlichen Testament/Erbvertrag von Ehegatten vereinbart werden. Sie betrifft den Fall, dass sich Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen und die Kinder zu Schlusserben nach dem Tod des Längstlebenden. Die Klausel kommt in verschiedenen Varianten vor. Bei der sog. Vermächtnislösung wird für den Fall der Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten ein Vermächtnis …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Eheschließungsfreiheit, Pflichtteil, Vermächtnislösung, Wiederverheiratungsklausel