Lebzeitiges Eigeninteresse
Dieser Begrifft ist von der Rechtsprechung im Rahmen des § 2287 BGB entwickelt worden. Ist in einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament ein Erbe eingesetzt worden, so schützt ihn § 2287 BGB vor Schenkungen des Erblassers, die dieser mit Beeinträchtigungsabsicht vornimmt. Anderenfalls könnte der Erblasser zu seinen Lebzeiten das gesamte Vermögen verschenken und der eingesetzte …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Eigeninteresse, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Lebzeitiges Eigeninteresse, Schenkung, Vermögen