Versetzung
Eine Versetzung ist nicht ohne weiteres zulässig. Sie muss billigem Ermessen entsprechen und der Betriebsrat muss zustimmen. Wir überprüfen für Sie, ob die Versetzung in Ordnung ist.
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Veröffentlicht am: 28. September, 2015 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Änderungskündigung, Betriebsrat, billiges Ermessen, Direktionsrecht, GewO, Umsetzung, Versetzung, Weisungsrecht