Zinsen bei Verzug
Besteht Verzug mit der Zahlung einer Geldsumme, ist der Geldbetrag zu verzinsen. Der gesetzliche Zinssatz bei Verzug beträgt 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Insbesondere bei Pflichtteilsansprüchen ist darauf zu achten, den Erben frühzeitig durch eine Mahnung in Verzug zu setzen. Denn oftmals dauern Pflichtteilsauseinandersetzungen lange, so dass die Verzugszinsen erhebliche Summen erreichen und zusätzlich …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Basiszinssatz, Pflichtteil, Pflichtteilsansprüche, Verzug, Verzugszinsen