Vorerben

Behindertentestament

Mit dem sog. Behindertentestament wird das Ziel verfolgt, den Behinderten in gewissen Maße an dem Nachlass zu beteiligen, aber weitergehend den Zugriff öffentlicher Stellen, die dem Behinderten Sozialleistungen zur Deckung des Lebensbedarfs leisten, auf den Nachlass zu verhindern. Oftmals wird der Behinderte nur zum Vorerben eingesetzt und Testamentsvollstreckung angeordnet.

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