Zuschlag
Der Zuschlag ist ein Begriff aus der Zwangsversteigerung von Immobilien. Wird einem Bieter durch das Gericht der Zuschlag erteilt, erwirbt er damit das Eigentum an der Immobilie.
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Immobilien, Zuschlag, Zwangsversteigerung