Gesetzlich steht dem Testamentsvollstrecker eine angemessene Vergütung zu. Hat der Erblasser die Vergütung nicht festgelegt, wird zur Bestimmung der angemessenen Vergütung auf Vergütungstabellen zurückgegriffen. In der Praxis gibt es verschiedene Tabellen (vgl. unter Buchstabe M „Möhring`sche Tabelle). Je nach Tabelle ergeben sich unterschiedliche hohe Vergütungen.
Der Erblasser sollte immer bereits in der Verfügung von Todes wegen die genaue Höhe der Vergütung festlegen, damit späterer Streit vermieden wird.