Unseren Mandaten legen wir unsere im Interesse der selbstverständlichen Transparenz Mandatsvereinbarungen zugrunde, die insbesondere aus Hinweisen zur Mandantsbearbeitung, Kommunikation und gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bestehen. Sie können diese auf unserer Webseite unter Service „Vollmacht/Mandatsvereinbarung“ einsehen und herunterladen.
Mandate per Mail und/oder Internet
Wir bemühen uns, nach Mandatierung schnellstmöglich zu helfen und auch kurzfristig fristwahrende Maßnahmen zu ergreifen. Mandate, die uns per Telefax, E-Mail und /oder Internet, SMS, Skype-Chat angetragen werden, kommen allerdings auch erst nach Bestätigung durch uns zustande. Insbesondere bei fristwahrenden Mandantsanfragen sollten daher die zuständigen Kanzleimitarbeiter vorher telefonisch kontaktiert und die Zusendung von Unterlagen unter Hinweis auf die Dringlichkeit angekündigt werden.
Keine kostenlosen Erstberatungen
Wie alle Berufe werden auch Anwälte nicht kostenlos, sondern nur zu den gesetzlichen Tarifen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) tätig, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung (Honorarvereinbarung) erfolgt. Die Kosten und Regeln für eine Erstberatung finden Sie auf unserer Webseite unter „Erstberatung“.