Wer Anlass zur Annahme hat, dass die eigenen Treueschwüren und Treuebekundungen vielleicht nicht ganz ernst genommen werden, wie sie sollten, der möge sich nicht unbedingt über ein Handy zu Weihnachten freuen. Denn Handies, genauer genommen, die Funkzelle in der sich das Handy befindet, können über spezielle Dienstleister bis etwa 250 Meter genau geortet werden. Dazu muss das Gerät nur von mißtrauischen oder eifersüchtigten Menschen per SMS an einen der kostenpflichtigen Dienste gemeldet werden.
Aber keine Sorge, ist das Gerät aus, wird es auch mit der Ortung nichts. Allerdings mag dann zu erklären sein, weshalb das Gerät zur fraglichen Zeit aus war. Ausreden wie Funkloch oder schlapper Akku überzeugen bei der immer besser werdenden Technik nicht alle Zweifler.
Eigentlich war das System dazu gedacht, Kinder und Hilfsbedürftige schnell und zuverlässig orten zu können. Ob es mehr zu diesem oder zu oben beschriebenen Zweck genutzt wird, ist nicht bekannt.
Übrigens bedarf die Ortung der Zustimmung des Betroffenen. Diese wird wohl in den seltensten Fällen vorliegen, egal ob bei Kindern oder Erwachsenen.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht