Zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Verwaltungsreform in NRW (Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur) hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluß vom 16.01.2008 (Aktenzeichen 34 K 2507/07) Stellung genommen. Das Verwaltungsgericht sieht keine Mitbestimmungsrechte des Personalrats bei den personellen Maßnahmen, die sich aus der Überleitung der Beschäftigten ergeben oder aus ihr unmittelbar folgen. Auch bei den sog. Erstzuweisungen oder bei Änderungen der Tätigkeit sieht das Verwaltungsgericht keine Beteiligungsrechte des Personalrats.
Andere Verfahren (u.a. die Klagen von Beamten gegen die personellen Maßnahmen der Reform) liegen schon beim Oberverwaltungsgericht in Münster, so dass schon bald mit einer Klärung einzelner Fragen zu rechnen ist. Einige Verwaltungsgerichte hatten in Eilverfahren verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte