Der Blick über den Tellerrand: Zuweisungen von Bediensteten an andere Rechtsträger nicht nur in NRW, sondern auch in Wien (so das Zuweisungsgesetz). Beamtenleiharbeit sozusagen. Beim Personalvertretungsgesetz selbst fällt zweierlei auf: scheint kürzer zu sein (ka schmäh …), die Beteiligungsrechte umfangreicher. Wer hat mehr Angst vor den Beschäftigten? Offensichtlich der deutsche Gesetzgeber …
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- 11. März 2008
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Verfasst von: RA Michael W. Felser
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