Zum wiederholten Mal, diesmal nicht im vorläufigen Eilrechtsschutz, sondern in einem Hauptsacheverfahren, hat sich ein Kölner Gericht mit dem Lehrerbewertungsportal „Spickmich.de“ befaßt. Auch diesmal siegte – vermeintlich – die Meinungsfreiheit; die klagende Lehrerin verlor gegen das Internetportal. Das Landgericht (LG Köln, Urteil vom 30. Januar 2008, AZ 28 O 319/07) wies die Klage als „unzulässig, im übrigen als unbegründet“ ab. Das Landgericht liegt damit auf der Linie der bisherigen Entscheidungen des LG Köln und des OLG Köln bei den einstweiligen Verfügungen (Juracity berichtete: OLG Köln und LG Köln). Die klagende Lehrerin strebt eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof an und will weitergehen.

Man mag weiter darüber streiten, ob Bewertungen wie „sexy“, „cool/witzig“ irgendeinen Sinn machen oder im Sinne des Art. 5 GG schützenswert sind. In jedem Fall sind die Kriterien unsachlich und nichtssagend. Das es auch rein sachlich geht, zeigen andere Portale wie z.B. meinprof.de.

Die klagende Lehrerin tut sich und Ihrem Berufsstand vermutlich keinen Gefallen, denn zum einen wurde das Portal durch die Klagen überhaupt erst allgemein bekannt und zum anderen scheinen die Prozesse schlecht vorbereitet zu sein. Die Gewerkschaften, die das Portal ablehnen, sollten sich einmal überlegen, ob es nicht Sinn macht, etwas Geld in die Hand zu nehmen und das Portal begutachten zu lassen. Denn es dürfte sich dabei herausstellen, dass bei unmanipulierter Auswertung bzw. Bewertung die negativen Bewertungen weit überwiegen. Die Motivation, in einem derartigen Portal herumzualbern und vermeintlich cool zu sein, ist größer, als eine positive Bewertung abzugeben.

Das ist bei allen Formen von Beschwerden so üblich. Wie ein Kabarettist auf einer Karnevalssitzung sagte: „Kein Mal angeschissen ist so gut wie gelobt“.

Dass das Portal für Schüler risikoreich ist und zu Übertreibungen verleiten kann, zeigen die ersten durch die Gerichte bestätigten Schulverweise (Juracity berichtete).

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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